Becher, Wolfgang; Köhler, Wilfried; Prechtl, Gabriele; Theil, Siegmar: Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700 – 1838. Verlag: Stiftung Stoye, Marburg/Lahn 2008. Schriftenreihe der Stiftung Stoye, Reihenbandnr. 46. Gebunden, Format 23,5 x 16,5 cm, S.380. ISBN: 9783937230108. Zzgl. Versandkosten. AMF-Mitglieder bestellen bitte nach Login den Artikel Stoye 46-M versandkostenfrei zu Mitgliederpreisen.

Mit dem Band 46 der Schriftenreihe der Stiftung Stoye wird die Erfassung aller Bürgeraufnahmen der Stadt Altenburg im Zeitraum von 1512 bis 1838 abgeschlossen.
Im Band 45 wurden alle Bürgeraufnahmen – ca. 4800 Personen – für den Zeitraum von 1512 bis 1700 genannt.
Der vorliegende Band enthält die im dritten und vierten Bürgerbuch der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 6500 Personen – im Zeitraum von 1700 bis 1838.
Dem gestiegenen Informationsbedürfnis seiner Zeit Rechnung tragend, wurden in diese Bürgerbücher zusätzliche soziale Angaben (u.a. Hausbesitz) eingetragen. Da diese Angaben
nicht nur für familiengeschichtliche, sondern auch für sozialhistorische Forschungen von Interesse sind, wurden sie in den vorliegenden Band übernommen.
Da Abschnitte beider Bände getrennte Personen- und Ortsregister besitzen, können sie unabhängig voneinander genutzt werden.
Mit diesen beiden Bänden hat die Erarbeitung grundsätzlicher Dokumente für die Familienforschung im Altenburger Land einen vorläufigen Abschluss gefunden.
Damit hat die Schriftenreihe Stoye zusammen mit den Bänden 40 und 41 – Altenburger Häuserbücher – und dem Band 43 – Volkszählung 1580 im Altenburger Amt – den Forschern
für dieses Gebiet eine nahezu geschlossene Dokumentation bereitgestellt.
Auch dieses Mal weisen die Autoren darauf hin, dass die Transkription von handschriftlichen Dokumenten stets mit Unsicherheiten behaftet ist. Oft wurden gleiche Buchstaben
und Worte im Wandel der Zeit in den Dokumenten völlig unterschiedlich geschrieben. Trotz sorgfältiger Arbeit und mehrfacher Kontrolle kann eine Garantie der Fehlerfreiheit aus diesen
Gründen nicht übernommen werden. In wichtigen oder Zweifelsfällen ist deshalb ein Vergleich mit den Originaldokumenten dringend anzuraten.